Impressum

Physio Ryser GmbH

Dünnernstrasse 2
4702 Oensingen
+41 77 401 87 73
info@therapie-ryser.ch

Konzept Website, Fotos

Patrick Müller
Friedberg 1
3380 Wangen an der Aare
+41 79 741 56 73
pat-rick.m@hotmail.com


Datenschutz

1) Patienten-/Kunden-informationen zum Umgang mit Personendaten

Nachfolgend informieren wir Sie darüber, zu welchem Zweck die Physio Ryser GmbH Ihre Personendaten erhebt, speichert oder weiterleitet. Zusätzlich informieren wir Sie über Ihre Rechte, welche Sie im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen können.

1.1) Verantwortlichkeiten

Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personendaten und insbesondere Ihrer
Gesundheitsdaten ist die Physiotherapiepraxis. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an das Praxispersonal oder direkt an Ihre:n Physiotherapeut:in.

1.2) Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung

Die Bearbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung sowie Aufbewahrung) Ihrer Daten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages und gesetzlicher Vorgaben zur Erfüllung des Behandlungszwecks sowie zu den damit verbundenen Pflichten. Die Erhebung von Daten erfolgt einerseits durch die/den behandelnde:n Physiotherapeut:in im Rahmen Ihrer Behandlung. Andererseits erhalten wir auch Daten von Ärzt:innen und weiteren Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. In Ihrer Patientendokumentation werden nur Daten bearbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung stehen. Die Patientendokumentation umfasst die auf dem Patientenformular gemachten persönlichen Angaben wie Personalien, Kontaktdaten und Versicherungsangaben sowie unter anderem das im Rahmen der Behandlung durchgeführte Aufklärungsgespräch, erhobene Gesundheitsdaten wie Anamnesen, Diagnosen, Befunde und Therapieverläufe.

1.3) Dauer der Aufbewahrung

Ihre Patientendokumentation wird während zwanzig Jahren nach Ihrer letzten Behandlung aufbewahrt. Danach wird sie mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter aufbewahrt oder sicher gelöscht bzw. vernichtet.

1.4) Weitergabe der Daten

Ihre Personendaten und insbesondere Ihre medizinischen Daten übermitteln wir nur dann an externe Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt ist oder wenn Sie im Rahmen Ihrer Behandlung in die Weitergabe der Daten eingewilligt haben.

  • Die Übermittlung an Ihre Krankenversicherung bzw. an die Unfall- oder Invalidenversicherung erfolgt zum Zweck der Abrechnung der Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen. Die Art der übermittelten Daten orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben.

  • Optional: Die Weitergabe der notwendigen Patienten- und Rechnungsdaten an das Inkassobüro erfolgt zwecks Inkasso (Einziehen von fälligen Geldforderungen).

Im Einzelfall, abhängig von Ihrer Behandlung und Ihrer entsprechenden Einwilligung, erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger (z.B. Ärzt:innen, andere Physiotherapeut:innen).

1.5) Widerruf Ihrer Einwilligung

Haben Sie für eine Datenbearbeitung Ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise widerrufen. Der Widerruf oder der Wunsch nach Änderung einer Einwilligung hat schriftlich zu erfolgen. Sobald wir Ihren schriftlichen Widerruf erhalten haben und die Bearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann, wird die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenbearbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

1.6) Auskunft, Einsicht und Herausgabe

Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Patientendokumentation einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.

1.7) Recht auf Datenübertragung

Sie haben das Recht, Daten, die wir automatisiert bzw. digital verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitergabe von medizinischen Daten an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

1.8) Berichtigung Ihrer Angaben

Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit auf die Anbringung eines Bestreitungsvermerks

2) Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.1.1) Zahlungskonditionen

Um unseren administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, bitten wir Sie, Rechnungen jeweils bar oder, auf Wunsch, in Rechnungsstellung zu bezahlen. Sofern nicht bar bezahlt wurde, wird anerkannt, den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 Tagen zu begleichen.

2.1.2) Terminänderung und Absage

Termine und Kurse, die nicht spätestens 24 Stunden bzw. einen Werktag vorher abgesagt werden, können zu Ihren Lasten verrechnet werden.

Wir bitten Sie um rechtzeitige Information.

2.2) Pilates-Abonnemente

Die Abos sind persönlich und nicht übertragbar. In besonderen Fällen (z.B. Wegzug, längere Krankheit, Unfall) kann das Abo auf eine andere Person überschrieben werden. Ein solcher Antrag muss schriftlich erfolgen.

2.2.1) Laufzeit

Das Abonnement berechtigt zu persönlich angeleiteten Trainingslektionen. Ein 10 Lektionen Abo ist 4 Monate gültig. Angeleitet wird das Training von erfahrenem und PilatesCare ausgebildetem Fachpersonal. Bezahlte, aber nicht oder nur teilweise benutzte Abos verfallen nach ihrem Gültigkeitsdatum. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Nationale und örtlich gebundene Feiertage sind im Abo nicht inbegriffen, d.h. falls die Lektion auf einen Feiertag fällt, besteht kein Anspruch auf eine Rückvergütung. In der Weinachts- und Neujahrswoche werden keine Lektionen angeboten.

2.2.2) Abo-Unterbruch (Time Stopp)

Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft können laufende Abos um die Dauer der Abwesenheit unterbrochen werden. Die Krankheit/Unfall/Schwangerschaft muss umgehend schriftlich mitgeteilt werden. In jedem Fall ist ein ärztliches Zeugnis einzureichen.

2.2.3) Nachholung von Lektionen

Kann eine Lektion nicht besucht werden, kann diese in derselben Woche mit einer anderen Lektion nachgeholt werden, sofern dies das Platzangebot erlaubt. Verpasste Lektionen können zu einem späteren Zeitpunkt nicht nachgeholt oder gutgeschrieben werden.

2.2.4) Änderungen im Geschäft

Änderungen im Kursprogramm oder beim Lehrpersonal können jederzeit erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

2.2.5) Haftung

Innerhalb der Räumlichkeiten des Geschäftes besteht keine Haftung für den Verlust von persönlichen Wertgegenständen. Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Kunde, in guter gesundheitlicher Verfassung zu sein und auf eigene Verantwortung an den Lektionen teilzunehmen. Bei Unklarheiten und gesundheitlichen Einschränkungen ist das Personal zu kontaktieren.

2.3) Physiotherapie

2.3.1) Physiotherapeutische Leistungen

Wir können Ihnen als Kundschaft unsere Leistungen aus dem Bereich der Physiotherapie ausschliesslich auf ärztliche Verordnung anbieten. Die Verordnung muss vor Abschluss der Behandlungsserie an die Physiopraxis zugestellt werden. Das Ausstellungsdatum der Verordnung darf maximal 5 Wochen alt sein oder spätestens auf das Datum der ersten Behandlung datiert sein.

2.3.2) Privatkundschaft

Präventionen, Massage und weitere Dienstleistungen können Sie bei uns auch als Selbstzahler buchen. Diese sind bar oder per Rechnung zu bezahlen. Informationen zu den Preisen, finden Sie hier..

2.3.3) Vereinbarte Behandlungstermine

Vereinbarte Behandlungstermine, welche vom Patienten nicht wahrgenommen werden und nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurden, werden privat (ohne Anspruch auf Rückerstattung durch die Krankenkasse) in Rechnung gestellt.

2.3.4) Informationspflicht

Ihre:n Physiotherapeut:in muss bei bereits erfolgten Behandlungen durch andere Therapeuten informiert werden, um eine notwendige Kostenübername seitens der Versicherung sicherstellen zu können. Bei fehlenden Informationen und Ablehnung der Kostenübernahme, wird die Rechnung privat verrechnet.

Es gilt Schweizerisches Recht, Richteramt Thal-Gäu